„Alle akzeptieren“ oder „Auswahl speichern“: Egal welche Website man aufruft – bei fast allen wird inzwischen eine Zustimmung zum Setzen von diesen oder jenen Cookies vorausgesetzt. Und dem User ein entsprechendes, mehr oder weniger enervierendes Pop-up vorgesetzt. Ein Dauerzustand, an denen sich Online-Nutzer und -Marketer gewöhnen sollten? Ein kleine Bestandsaufnahme.
Cookies?
Cookies, das sind jene kleinen Textschnipsel, die sich unbemerkt auf die Festplatte schreiben und dem Webseitenbetreiber ein Wiedererkennen des Nutzers und seines Surfverhaltens ermöglichen. Nicht selten dienen sie auch und gerade zu Werbezwecken. Ohne „Cookie Consent“, also die aktive Zustimmung zu deren Verwendung, geht es nicht weiter. Oder man wird auf eine Unterseite geführt, die individuelle „Einstellungen“ zur Auswahl bereithält: Nur notwendige Cookies oder Cookie-Tracking für Statistik und Marketing zum Beispiel. Ganz selten kann man Cookies komplett ablehnen, die notwendigen Cookies bleiben einem meist erhalten. Grund für das nervige Eingangsfenster in das weltweite Datennetz ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser hat entschieden, dass beim Speichern von Cookies auf die Festplatte des Nutzers in jedem Fall dessen aktive Zustimmung verlangt werden muss.
Richtlinie der EU und deutsche Regelung
Zwar sah die sogenannte „Cookie-Richtlinie“ der Europäischen Union (EU), bereits 2009 erlassen, auch bisher schon die Zustimmung des Nutzers vor, doch wurde diese Richtlinie in den Ländern nie in nationales Recht umgesetzt. Fast überall in der EU hielt man die deutsche „Übergangslösung“ für ausreichend: Die in Deutschland gültige Regelung im Telemediengesetz sah vor, dass der Webseitenbetreiber den Nutzer über die Verwendung von Cookies und andere Tracking-Methoden und sein diesbezügliches Widerspruchsrecht lediglich zu informieren hat. Eine ausdrückliche Zustimmung oder Ablehnung wurde nicht verlangt.
Spätestens mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 aber wurde diese Regelung infrage gestellt und unter Fachleuten oft mehr als kontrovers diskutiert. Die DSGVO betrachtet nämlich Cookies und deren gesammelter Inhalt als personenbezogene Benutzerdaten, die es zu schützen gilt.
Ohne Umwege zu guten Inhalten und hoher Reichweite:
Neue Verordnung vervielfacht Cookie Consent
Mit der neuen ePrivacy-Verordnung (EPV), die eigentlich schon zusammen mit der DSGVO in Kraft treten und speziell den Bereich Cookie mit Blick auf den Datenschutz regeln sollte, wird es noch schwieriger. Nun muss nicht nur für die Speicherung von Cookies und weiteren Tracking-Methoden eine aktive Einwilligung des Nutzers erfolgen, sondern auch Drittanbieter müssen diese ausdrückliche Zustimmung einfordern. Diese speichern wiederum eigene Cookies auf die Festplatte des Nutzers. Sie greifen von einer Seite aus zu aus dem In- und (EU- wie Nicht-EU-)Ausland, die der Nutzer gar nicht besucht und vielleicht auch nie besuchen wollte. Das sind zum Beispiel Social-Media-Seiten, die hinter dem „Gefällt mir“-Button stecken. Manche Seiten sind mit 50 Drittanbietern besetzt und jede würde dann ein eigenes Cookie Consent einfordern.
Das dürfte über kurz oder lang das endgültige, praktische Aus für das Cookie sein. Wer möchte sich schon durch eine Vielzahl von Zustimmungsfenstern klicken, ehe er auf den Webseiteninhalt zugreifen kann? Und wer wiederum klickt ohne faden Nachgeschmack einfach auf „Alles akzeptieren“, nur damit es schneller weitergeht? Immer wieder kommen Datenlecks, -Pannen und daraus resultierende Betrugsfälle an die Öffentlichkeit, von denen man nicht betroffen sein möchte.
Doch noch ist die neue ePrivacy-Verordnung nicht in Kraft. Bislang konnte sich das Europäische Parlament nicht darüber einig werden. Und es sieht nach gut drei Jahren, in denen bislang sechs EU-Nationen den Ratsvorsitz und ihre EPV-Ideen hatten, auch nicht nach einer Einigung aus. Mit einer Umsetzung der EPV rechnet die Fachpresse daher nicht vor 2022.
Anti-Tracking auf dem Vormarsch
So oder so ist der Datenschutz mittlerweile spürbar in der digitalisierten Welt eingeschlagen und es muss jederzeit mit weiteren (Zwischen-)Regelungen zum Schutz von Benutzerdaten gerechnet werden. Daher lohnt es sich bereits jetzt, vorbeugende Vorkehrungen zu treffen und legale Alternativen zum altbekannten Tracking zu Marketingzwecken zu finden. Einige Browser weisen inzwischen Anti-Tracking-Funktionen auf, die Cookies nach jeder Sitzung löschen oder die Sperre von Drittanbieter-Cookies ermöglichen. Auch weitere Lösungsideen werden schon heiß diskutiert: „Device Fingerprint Tracking“ etwa spürt die Daten, die jeder Nutzer beim Surfen im Netz hinterlässt, auf und speichert sie. Oder Wege, die es dem User möglichst offen selbst überlassen, wie weit er sich interessieren und Angeboten nachgehen möchte: Wege, die über gutes und ehrliches Content Marketing führen.
Gute Content-Marketing-Ideen gesucht?
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